Kategorie: Support

Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Categories:

0 Comments

Schreibe einen Kommentar

Avatar placeholder

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert