Gasprüfung sicher von uns durchgeführt:
Verbraucher sollten Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen spätestens alle zwei Jahre ausschließlich zertifizierten Sachkundigen prüfen lassen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“. Gleiches gilt für die Gasprüfung gem. DVGW 608/612/ TRF2021 und DIN EN 1949.
Die Gasprüfung findet ebenfalls im Rahmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gaststättengewerbe statt.
Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht: So dient diese insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert.
Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.