Muss ich immer einen Rechtsanwalt beauftragen?
Nein Sie müssen nicht immer einen Rechtsanwalt beauftragen. Es ist aber sinvoll dies zu tun, den die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Als Experten für Wohnmobil-Gutachten haben wir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in unserem Netzwerk, der die Abwicklung mit den Versicherungen übernimmt.
Muss ich immer das Gutachten beauftragen?
Nein das müssen Sie nicht, aber es macht Sinn. Oft ist kaum ein äußerlicher Schaden zu sehen und der Unfallgegner bietet auch noch Geld um den kleinen „Rempler“ vergessen zu machen, aber der verborgene Schaden kann in die Tausende gehen.
Versicherungen haben doch eigene Gutachten?
Ja, Versicherungen haben eigene Gutachter und auch Vertragswerkstätten. Versicherungen wollen Kosten sparen und Werkstätten Geld verdienen. Zu diesem Thema gibt es sehr viele Gerichtsurteile. Als Geschädigter sind Sie weder verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, noch den enstandenen Schaden in einer von der Versicherung empfohlenen Werkstatt reparieren zu lassen. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten
Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.