Nein Sie müssen nicht immer einen Rechtsanwalt beauftragen. Es ist aber sinvoll dies zu tun, den die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Als Experten für Wohnmobil-Gutachten haben wir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in unserem Netzwerk, der die Abwicklung mit den Versicherungen übernimmt.

Nein das müssen Sie nicht, aber es macht Sinn. Oft ist kaum ein äußerlicher Schaden zu sehen und der Unfallgegner bietet auch noch Geld um den kleinen „Rempler“ vergessen zu machen, aber der verborgene Schaden kann in die Tausende gehen.

Ja, Versicherungen haben eigene Gutachter und auch Vertragswerkstätten. Versicherungen wollen Kosten sparen und Werkstätten Geld verdienen. Zu diesem Thema gibt es sehr viele Gerichtsurteile. Als Geschädigter sind Sie weder verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, noch den enstandenen Schaden in einer von der Versicherung empfohlenen Werkstatt reparieren zu lassen. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.

Grundsätzlich haben Sie das Recht als Geschädigter einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.